Allgemeine Informationen zum Messenger

  • Wenn der Messenger Einzelchat in Ihrer Einrichtung aktiviert ist, haben Sie die Möglichkeit Verwaltungsberechtigten (d.h. berechtigten MitarbeiterInnen) aus Ihren Gruppen Einzelnachrichten zu schreiben, bzw. andersherum.
  • Bitte beachten Sie: Verwaltungsberechtigte können individuelle Verfügbarkeitszeiten einrichten – Sie bekommen dann bei Einzelnachrichten im Chat einen Hinweis, dass diese aktuell nicht verfügbar sind. Verwaltungsberechtigte werden dann erst benachrichtigt, wenn diese wieder verfügbar sind.
  • App-NutzerInnen können nicht direkt miteinander schreiben. Ausnahme ist in einem Gruppenchat, welchen nur Verwaltungsberechtigte anlegen können.
  • Sie können Bilder, Dateien und Sprachnachrichten über den Messenger versenden.